Länderbezogene Kampagnenbeschränkungen

Die Plattform PavelAndreev.ORG, die innerhalb der Europäischen Union gegründet wurde und betrieben wird, ist verpflichtet, die Anforderungen des Gesetzes über die Maßnahmen gegen die Geldwäsche (GMG) und die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. In Übereinstimmung mit diesen Rechtsvorschriften sowie mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) – einer internationalen Organisation, die globale Standards in diesem Bereich festlegt – wendet die Plattform die folgenden Regeln und Beschränkungen bei neuen Kampagnenannahmen und der Geldauszahlung im Rahmen davon an.

1. Medizinische Kampagnen

Eine Kampagne im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung ist zulässig, nur wenn die medizinische Einrichtung, in der die Behandlung durchgeführt wird, sich nicht in einem Land befindet, das in den unten angegebenen Hochrisikoländerlisten aufgeführt ist.
Befindet sich die medizinische Einrichtung in einem solchen Land, ist
die Plattform aufgrund der geltenden internationalen und europäischen Beschränkungen nicht berechtigt, Geldbeträge an diese zu überweisen, und wird dies auch nicht tun.
Auch wenn der Begünstigte im Laufe der Behandlung ein Krankenhaus in einem dieser Länder wählt oder das Land, in dem er behandelt wird, in die Liste dieser Länder aufgenommen wird,
ist die Plattform nicht berechtigt, Geld an dieses Krankenhaus zu überweisen, und wird dies auch nicht tun.

2. Nichtmedizinische Kampagnen

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform werden die Mittel aus nichtmedizinischen Kampagnen auf das Konto des Kampagneninitiators überwiesen. Befindet sich das Bankkonto des Initiators der Kampagne in einem Land, das in den unten aufgeführten Listen der Hochrisikoländer aufgeführt ist, ist die Plattform nicht berechtigt, die gesammelten Gelder zu überweisen, und wird dies auch nicht tun.
Wenn der Initiator seinen Standort wechselt und sein neues Bankkonto in der Liste der Länder aufgeführt ist oder wenn eine aktive Kampagne läuft und das Land, in dem sich sein Konto befindet, in dieser Liste aufgeführt ist,
ist die Plattform nicht berechtigt, die gesammelten Gelder zu überweisen, und wird dies auch nicht tun.

3. Länder mit Beschränkungen

(Kombinierte Liste der Europäischen Kommission und der FATF, aktuell zum Zeitpunkt der letzten Überarbeitung; bei Unstimmigkeiten sind die offiziellen Quellen maßgebend)

  • Afghanistan
  • Algerien
  •  Angola
  •  Bolivien
  •  Burkina Faso
  •  Kamerun
  •  Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
  •  Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
  •  Demokratische Republik Kongo
  •  Haiti
  •  Iran
  •  Kenia
  •  Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
  •  Libanon
  •  Mali
  •  Monaco
  •  Mosambik
  •  Myanmar
  •  Namibia
  •  Nepal
  •  Nigeria
  •  Russland
  •  Südafrika
  •  Südsudan
  •  Syrien
  •  Tansania
  •  Trinidad und Tobago
  •  Vanuatu
  •  Venezuela
  •  Vietnam
  •  Britische Jungferninseln
  •  Jemen
  •  Ukraine

4. Offizielle Quellen

Zur Identifizierung von Hochrisikoländern stützt sich PavelAndreev.ORG auf die folgenden international anerkannten Quellen, die regelmäßig aktualisiert werden:

  1. Europäische Kommission – Liste der Hochrisikodrittländer
    https://finance.ec.europa.eu/financial-crime/anti-money-laundering-and-countering-financing-terrorism-international-level_en

  2. FATF – Schwarze und graue Liste (High-risk & Other Monitored Jurisdictions)
    https://www.fatf-gafi.org/en/countries/black-and-grey-lists.html

5. Wichtiger Hinweis

Die Liste der Länder auf der Plattform-Website dient lediglich der Übersichtlichkeit. Bei Abweichungen oder Unterschieden zwischen der hier aufgeführten Liste und den offiziell veröffentlichten Quellen sind die zuletzt aktualisierten Listen der Europäischen Kommission und der FATF maßgebend und verbindlich.

Letzte Aktualisierung: 12.09.2025